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Wegzug aus der Gemeinde

Wir wünschen Ihnen an Ihrem neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs bei uns am Schalter der Gemeindeverwaltung abmelden. Die Abmeldung ist gratis. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein bzw.
  • Ausländerausweis, wenn Sie Ausländer/in sind.

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen. Eine Steuererklärung muss vor der Abreise ausgefüllt werden. Zivilschutzpflichtige oder Militärdienstpflichtige müssen die Adressänderung bei der Zivilschutzstelle bzw. dem Sektionschef melden. 

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