Einbürgerung
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht beantragen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor der Einreichung des Gesuchs
- Vor Einreichen des Gesuchs mindestens zwei Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde
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