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Zonenplanänderung teilüberbaute Gebiete Parzellen 137, 633 und 144

Der Gemeinderat Lüscherz bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugeset­zes (BauG) vom 09. Juni 1985 die Zonenplanänderung teilüberbaute Gebiete der Parzellen 137, 633 und 144 mit Erläuterungsbericht zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Folgende Akten liegen während 30 Tagen, vom 02.06.2025 bis 01.07.2025, in der Gemeindeverwaltung Lüscherz zur Einsichtnahme auf und können nachstehend heruntergeladen werden:

- Zonenplanänderung teilüberbaute Gebiete Parzellen 137, 633 und 144
- Erläuterungsbericht

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwal­tung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, zu richten.

Lüscherz, 19.05.2025
Der Gemeinderat

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