Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 14.04.2026 die von der Gemeindeversammlung am 12.06.2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung und am 21.07.2025 durch den Gemeinderat beschlossene geringfügige Anpassung am Zonenplan Gewässerraum in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt, wobei von Amtes wegen im Bau- und Nutzungsreglement folgende Ergänzung erfolgt ist:
- In Art. 15 Abs. 2 (Tabelle zweite Zeile, erste Spalte) wird der Begriff: «Residenzen inkl. Vor- /Anbauten» ergänzt.
Gegen die Änderung von Amtes wegen kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61 a Abs. 1 BauG).
Die Unterlagen zur Änderung von Amtes wegen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder >>hier heruntergeladen werden.
Lüscherz, 27.05.2026
Der Gemeinderat

