Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 12.06.2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung, die am 21.07.2025 durch den Gemeinderat beschlossene geringfügige Anpassung am Zonenplan Gewässer raum sowie die Ergänzung von Amtes in Art. 15 Abs. 2, in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die Änderung des Bau- und Nutzungsreglements sowie der Zonenplan Gewässer raum treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Lüscherz, 06.08.2026
Der Gemeinderat

