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Feuerverbot

Unter Berücksichtigung der anhaltenden Trockenheit, den gelten­den Feuerverboten im Wald und Waldesnähe sowie dem generel­len Feuerwerkverbot ist aus Rücksicht auf das angrenzende Sied­lungsgebiet das Feuern in der Grillstelle am Hafen ab sofort verboten.

GEMEINDERAT LÜSCHERZ

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