Der Gemeinderat Lüscherz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es wird beabsichtigt, die Änderung im gemischt-geringfügigen Verfahren vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 20.03.2023 bis 18.04.2023 in der Gemeindeverwaltung Lüscherz öffentlich auf und können nachstehend heruntergeladen werden:
>> Publikationstext
>> Überbauungsvorschriften SFG, Auszug Art. 11
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Lüscherz, 13.03.2023
Der Gemeinderat