Im Kanton Bern gilt ab 12. Oktober 2020 Maskentragpflicht
Diese gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, nämlich
- Bahnhöfe inkl. Perrons und Unterführungen,
- Bibliotheken,
- Geschäfte und Einkaufszentren,
- Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume,
- Kinos,
- Museen,
- Poststellen,
- Theater,
- Verwaltungsgebäuden.
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