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Maskentragpflicht

Im Kanton Bern gilt ab 12. Oktober 2020 Maskentragpflicht

Diese gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, nämlich

  • Bahnhöfe inkl. Perrons und Unterführungen,
  • Bibliotheken,
  • Geschäfte und Einkaufszentren,
  • Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume,
  • Kinos,
  • Museen,
  • Poststellen,
  • Theater,
  • Verwaltungsgebäuden.

Die aktuellen Informationen bezüglich Coronavirus finden Sie hier >>

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