Menu

Feuerverbot in Wald und Waldesnähe

Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin.

Trotz der Niederschläge vom vergangenen Samstag bleibt die Waldbrandsituation im Kanton Bern angespannt. Im Berner Jura, dem Mittelland und den Voralpen ist die Waldbrandgefahr nach wie vor auf der Stufe «gross».

Im Verwaltungskreis Seeland gelten folgende Regeln:

Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe sind das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk untersagt.

Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Die offiziellen 1. August Feuer sind erlaubt, dabei müssen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden (Feuerwehr vor Ort).
  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
  • Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
  • Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
  • Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.

Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern wird voraussichtlich am Donnerstag, 2. August neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr  zu finden.

go to top