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Feuerverbot im Wald, Verbot von Feuerwerk

Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. Als Waldesnähe gilt ein Abstand von 50 Metern. Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für den Kanton Bern ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen. 

Die aktuellen Informationen finden Sie auf der kantonalen Homepage unter folgendem Link:

https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.html

 

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