Gestützt auf Artikel 22 des Bestattungs- und Friedhofreglements gibt der Gemeinderat die Räumung der Grabfelder Nr. 79 bis und mit Nr. 85 sowie Nr. 94 bekannt.
Die Angehörigen werden gebeten, zurückerwünschte Gegenstände auf den Gräberfeldern bis am 30. April 2018 zu entfernen. Über nicht entfernte Grabmäler, Einfriedungen und Pflanzen wird nach Ablauf dieser Frist verfügt.
GEMEINDERAT LÜSCHERZ