Menu

Änderung Überbauungsvorschriften "Riedmatte"

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsvorschriften "Riedmatte" zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. März 2019 bis 2. April 2019, in der Gemeindeverwaltung Lüscherz öffentlich auf.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, einzureichen.

Hier finden Sie folgende Unterlagen:
>> Überbauungsvorschriften "Riedmatte"
>> Erläuterungsbericht
>> Publikationstext

go to top