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2. öffentliche Auflage nach Art. 60 BauG

Die Gemeindeversammlung Lüscherz hat dem Zonenplan Gewässerraum mit einer Anpassung der Gewässerraumlinie im Bereich der Parzellen 1387, 31 und 318 zuge­stimmt.

Der Gemeinderat Lüscherz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die aufgrund des Beschlusses der Gemeindeversammlung von Lüscherz vom 12. Juni 2023 beschlossene Änderung des Zonenplanes Gewässerraum zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23. Juni 2023 bis 24. Juli 2023, in der Ge­meindeverwaltung Lüscherz öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die geplante Änderung sind inner­halb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, einzureichen.

Lüscherz, 15. Juni 2023

Der Gemeinderat

>> Publikationstext
>> Zonenplan Gewässerraum (Planausschnitt)

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